Handelsrecht und Kaufrecht – Kanzlei Feinen, Köln

Wir beraten inländische und ausländische Unternehmen verschiedener Branchen, Handwerk und Mittelstand in Köln und in ganz Deutschland zu Fragen des Handelsrechts.

 

Wir verfügen über vielfältige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Unternehmen im Zusammenhang mit ihren Handelsgeschäften innerhalb Köln und Deutschlands und auch über die Landesgrenzen hinaus.

 

  • Erstellung und Prüfung von Dienstverträgen und Werkverträgen
  • Vertragsgestaltung im B2B-Geschäft
  • Vertretung und Beratung in Schiedsgerichtsverfahren
  • Internationale Handelsgeschäfte
  • Speditionsrecht, Transportrecht
  • Gestaltung von Vertriebsverträgen, Vertragshändler Verträgen, Franchiseverträgen
  • Vertretung vor Gericht bei Durchsetzung und Abwehr von Forderungen aus handelsrechtlichen Forderungen
  • Beratung im Handelsvertreterrecht
  • Erstellen, Prüfen und Aktualisieren von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Geheimhaltungsvereinbarung und Schutz von Know-how
  • Betreuung und Rechtsberatung bei Problemen mit Kunden und Lieferanten
  • Produkthaftungs- und Schadensrecht
  • Internationales Vertrags- und Handelsrecht
  • Wahl und Beratung der Rechtsform – GbR, die OHG, die KG und die GmbH & Co. KG sowie AG und GmbH.
  • Beratung und Vertretung bei allen Forderungen, außergerichtlich und gerichtlich, Beratung und Vertretung bei Kündigung und Ausgleichsansprüchen im Handelsrecht
  • Beratung und Vertretung bei Vollstreckung, Zwangsvollstreckung, Insolvenz
  • Beratung und Vertretung des Geschäftsführers (Geschäftsführerhaftung)
  • Beratung und Vertretung von Start-ups

 

Vertragsrecht – Rechtsanwälte Feinen, Köln

Wir beraten und vertreten Sie in Köln und deutschlandweit bei der Vertragsprüfung, Vertragsgestaltung und der gerichtlichen Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen, insbesondere beim Kaufvertrag, bei Schlechtleistung, bei Rücktritt, Minderung und Schadensersatz (Gewährleistung) und beim Anspruch auf Nacherfüllung.

 

Ob beim ganz normalen Kaufvertrag, bei Miete einer Wohnung, beim Kauf eines Kfz oder bei Darlehen und Leihe – das Leben wird rechtlich durch Verträge bestimmt. Das gilt natürlich auch für den privaten Bereich.

 

Das allgemeine Vertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch definiert dabei grundsätzliche Regelungen.

 

Typische Fälle sind: 

 

Der Vertragspartner erbringt die geschuldete Leistung nicht, z.B. wird der bestellte Artikel nicht geliefert.

 

Eine vereinbarte Leistung wird zwar erbracht aber zeitlich verspätet – z.B. wird ein Haus 2 Monate später fertig als vereinbart.

 

Die im Vertrag festgelegte Leistung wird nicht in der erforderlichen Qualität erbracht – z.B. verfügt das gekaufte Auto nicht über die versprochene Ausstattung oder ist mit einem Mangel behaftet.

 

Die geschuldete Leistung wird erbracht, aber es werden andere Pflichten verletzt – z.B. bei einer Heizöl-Lieferung tritt Öl aus und verseucht den Boden des Nachbarn.

 

Solche Situationen führen sehr schnell zu rechtlichen Auseinandersetzungen, weil die Vertragsparteien unterschiedliche Ansichten zu Leistungen, Qualitäten oder zeitlichen Verzögerungen haben.

 

Detaillierte vertragliche Regelungen unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung sind unerlässlich um möglichst frühzeitig vertragliche Haftungsfallen auszuschließen.

 

Unsere langjährige Erfahrung und Kompetenz ermöglicht ein gelungenes Vertragswerk, dass spätere Auseinandersetzungen über unklare oder lückenhafte Regelungen ausschließt und das wirtschaftliche Risiko eingrenzt:

 

  • Erstellung und Prüfung von Dienstverträgen und Werkverträgen
  • Vertragsprüfung in allen Bereichen
  • Vertragsgestaltung in allen Bereiche
  • Beratung und Vertretung vor Gericht bei Durchsetzung und Abwehr von Forderungen aus vertraglichen Forderungen
  • Beratung und Vertretung bei Vertragsstörungen und Vertragsverletzungen (Mängel, Gewährleistung, Rücktritt, Schadensersatz)
  • Beratung und Vertretung bei Insolvenz Ihres Schuldners
  • Beratung und Vertretung bei Mahnbescheid, gerichtliches Mahnverfahren